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Sind Web-SDR's legal? Nachdem des Öfteren die Frage aufkam, ob Web-SDR's legal sind, hat Osthessenfunk am 11.10.2016 bei der Bundesnetzagentur nachgefragt. Die schriftliche Antwort kam prompt vom Leiter des Dienstleistungszentrums in Dortmund: "Der Empfangsbetrieb von Amateurfunkaussendungen und die Weiterleitung über öffentliche Netze fällt nicht in den Regelungsbereich der Amateurfunk-Gesetzgebung (§ 9 Abs. 5 Amateurfunkverordnung - AFuV). Beim Amateurfunkdienst handelt es sich um eine Funkanwendung, deren Aussendungen an jedermann gerichtet sind, insofern ist der Empfang und die Weitergabe der an alle gerichteten Nachrichten keinen Beschränkungen unterlegen. Dies gilt sinngemäß auch für den CB-Funk." |
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